Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.1966

Geschäftszahl

1575/65

Rechtssatz

Ausführungen darüber, warum Sachverhalt ergänzungsbedürftig geblieben, wenn Mietwagengewerbe mit Omnibussen in einem bestimmten Gebiet nicht ausreichend beschäftigt, gleichwohl aber von auswärts einschlägige Unternehmen in beträchtlichem Ausmaß in Anspruch genommen wurden.