Verwaltungsgerichtshof
22.11.1966
1575/65
Ausführungen darüber, warum Sachverhalt ergänzungsbedürftig geblieben, wenn Mietwagengewerbe mit Omnibussen in einem bestimmten Gebiet nicht ausreichend beschäftigt, gleichwohl aber von auswärts einschlägige Unternehmen in beträchtlichem Ausmaß in Anspruch genommen wurden.