Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1966

Geschäftszahl

1537/65

Rechtssatz

Die Beurteilung der Verlässlichkeit einer Person, die sich angetrunken an den Volant ihres Wagens setzt und diesen lenkt, ist im Sinne der Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes nicht ausschließlich davon abhängig, ob sie sich im gegebenen Augenblick der Strafbarkeit ihres Tuns und der allfälligen Folgen ihrer Handlungsweise auch ganz bewusst ist.

Beachte

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