Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.04.1967

Geschäftszahl

1495/65

Rechtssatz

Der Aufenthalt eines wegen Kriegsverbrechens in seiner ehemaligen Heimat zum Tode verurteilten Staatenlosen in Österreich allein schon ist geeignet, die öffentlichen Interessen Österreichs zu gefährden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1967:1965001495.X01