Verwaltungsgerichtshof
04.04.1967
1495/65
Der Aufenthalt eines wegen Kriegsverbrechens in seiner ehemaligen Heimat zum Tode verurteilten Staatenlosen in Österreich allein schon ist geeignet, die öffentlichen Interessen Österreichs zu gefährden.
ECLI:AT:VWGH:1967:1965001495.X01