Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.09.1966

Geschäftszahl

1421/65

Rechtssatz

Die Unzuständigkeit der bel Beh führt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch dann, wenn sie vom Bf nicht geltend gemacht wird (HInweis E 6.2.1950, 171/48, VwSlg 1232 A/1950).