Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.1967

Geschäftszahl

1338/65

Rechtssatz

Dem Antrag der Behörde ihr den Schriftsatz- und Vorlageaufwand für den Fall des Obsiegens zuzuerkennen werde in Anwendung der Grundsätze des B 9.3.1967, 963/66 stattgegeben (Die Behörde hat es unterlassen ziffernmäßig ihre Anträge zu präzisieren).