Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.1967

Geschäftszahl

1274/65

Rechtssatz

Auch vor der Ergänzung des Paragraph 2, Absatz 3, der Tir GemeindeO, Landesgesetzblatt Nr. 24 aus 1949, durch die Novelle Landesgesetzblatt Nr. 50 aus 1965, gab diese Bestimmung keinen Anlaß zu Bedenken in verfassungsmäßiger Hinsicht. Durch die Ergänzung ist die Möglichkeit einer Antragstellung gem. Artikel 140, Absatz eins, B-VG mittels sinngemäßer Anwendung der des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses Slg. Nr. 1413 und. Nr. 3076 aber jedenfalls weggefallen.