Verwaltungsgerichtshof
09.12.1965
1236/65
Zieht ein Projektswerber eine in mündlicher Verhandlung zur Vermeidung der Beeinträchtigung fremder Rechte hinsichtlich der Projektsausführung gegebene Zusage zurück, dann liegt eine Änderung des verhandelten Projektes und damit die Notwendigkeit vor, die Verhandlung insoweit zu wiederholen.