Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.11.1965

Geschäftszahl

1186/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1919/64 E 10. Juni 1965 RS 2

Stammrechtssatz

Den Verwaltungsverfahrensgesetzen ist eine antizipative Beweiswürdigung fremd und ist demnach eine Würdigung der Beweise hinsichtlich ihrer subjektiven Glaubwürdigkeit nur nach deren Aufnahme möglich (Hinweis E 8.3.1949, 1343 und 1334/48, VwSlg 726 A/1949 und E 10.6.1949, 456/46 VwSlg 893 A/1949).