Verwaltungsgerichtshof
05.07.1967
1178/65
Die Widmung des Grundstückes als Campingplatz nach dem Flächenwidmungsplan ist Voraussetzung für die Bewilligung des Campingplatzes nach dem Campingplatzgesetz 1963 für Kärnten (anders bei - alten - Wirtschaftsplänen, Paragraph 20, Landesplanungsgesetz).