Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.07.1967

Geschäftszahl

1178/65

Rechtssatz

Die Widmung des Grundstückes als Campingplatz nach dem Flächenwidmungsplan ist Voraussetzung für die Bewilligung des Campingplatzes nach dem Campingplatzgesetz 1963 für Kärnten (anders bei - alten - Wirtschaftsplänen, Paragraph 20, Landesplanungsgesetz).