Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.03.1966

Geschäftszahl

1163/65

Rechtssatz

Die Übertretung nach Paragraph 5, Absatz 2, StVO begeht auch derjenige, der den Alkotest zunächst verweigert, sich ihm aber später an einem anderen Ort unterzieht.