Verwaltungsgerichtshof
23.02.1966
1161/65
Ist festgestellt, dass einer der im Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer eins bis 3 ApVG genannten Gründe vorliegt, so kann die Pflicht zur Verpachtung nicht auf Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 4, dieses Gesetzes gestützt werden.
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001161.X03