Verwaltungsgerichtshof
28.11.1966
1144/65
Die Pflicht, sich über die auf dem Gebiet seines Berufes erlassenen Vorschriften zu unterrichten, kann die Unkenntnis einer Verwaltungsvorschrift nicht entschuldigen, wenn sie ihre Ursache darin hat, dass der Täter sich nicht seiner Verpflichtung gem unterrichtet hat.
Siehe jedoch:
1601/77 E VS 9. Oktober 1979 VwSlg 9940 A/1979 RS 1;