Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.10.1965

Geschäftszahl

0934/65

Rechtssatz

Auch wenn sich ein Fahrzeug auf seinem Fahrstreifen allein vorwärts bewegt und hiebei an anderen Fahrzeugen vorbeifährt, die sich auf einem Nachbarstreifen bewegen, liegt ein "Überholen" vor (Hinweis E 23.3.1965, 1925/64).