Verwaltungsgerichtshof
20.06.1967
0917/65
Wenn ein am Dienstrechtsverfahren Beteiligter der Behörde einen Zustellungsbevollmächtigten namhaft gemacht hat, dann können rechtswirksame Zustellungen nur an diesen und nicht auch an den Beteiligten selbst erfolgen (Hinweis E 24.1.1956, 1232/53, VwSlg 3949 A/1956).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
0918/65