Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.10.1966

Geschäftszahl

0714/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1453/63 E 30. Juni 1964 VwSlg 6388 A/1964 RS 1

Stammrechtssatz

Auf die Möglichkeit der Erzielung eines Einkommens bzw auf die Erzielung eines höheren Einkommens, die für den Fall des Unterbleibens der schädigenden Maßnahme bestanden hätte, ist nicht Bedacht zu nehmen (Hinweis E 18.3.1954, 182/54).