Verwaltungsgerichtshof
05.10.1966
0714/65
GRS wie 1453/63 E 30. Juni 1964 VwSlg 6388 A/1964 RS 1
Auf die Möglichkeit der Erzielung eines Einkommens bzw auf die Erzielung eines höheren Einkommens, die für den Fall des Unterbleibens der schädigenden Maßnahme bestanden hätte, ist nicht Bedacht zu nehmen (Hinweis E 18.3.1954, 182/54).