Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.10.1966

Geschäftszahl

0714/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0238/65 E 25. Mai 1966 VwSlg 6930 A/1966 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Kausalität im sinne des Paragraph eins, Absatz 2, OFG ist dann anzuerkennen, wenn der eingetretene Schaden entweder direkt beabsichtigt oder zumindest eine adäquate Folge der Verfolgung gewesen ist.