Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.1966

Geschäftszahl

0600/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1060/63 E 30. Oktober 1964 RS 3

Stammrechtssatz

Voraussetzung für die Auferlegung des Kostenersatzes im Sinne des Paragraph 5, Absatz 9, StVO ist die Durchführung einer Untersuchung. Verweigert jemand das Aufblasen des Ballons, dann hat keine Untersuchung stattgefunden.