Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.11.1965

Geschäftszahl

0594/65

Rechtssatz

Für die Frage der Rechtmäßigkeit der Vorführung zum Amtsarzt aus dem Grunde des Paragraph 5, Absatz 4, Litera b, StVO genügt die Vermutung nicht, vielmehr muß der Verdacht einer strafbaren Handlung vorliegen.