Verwaltungsgerichtshof
30.11.1965
0594/65
Für die Frage der Rechtmäßigkeit der Vorführung zum Amtsarzt aus dem Grunde des Paragraph 5, Absatz 4, Litera b, StVO genügt die Vermutung nicht, vielmehr muß der Verdacht einer strafbaren Handlung vorliegen.