Verwaltungsgerichtshof
30.11.1965
0594/65
Für das Tatbild der aus Paragraph 5, Absatz 2, StVO abzuleitenden Verwaltungsübertretung ist neben der Vermutung des beeinträchtigten Zustandes die Vermutung des Lenkens, Inbetriebnehmens oder des Versuches dazu (in diesem Zustand) entscheidend.