Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.11.1965

Geschäftszahl

0594/65

Rechtssatz

Für das Tatbild der aus Paragraph 5, Absatz 2, StVO abzuleitenden Verwaltungsübertretung ist neben der Vermutung des beeinträchtigten Zustandes die Vermutung des Lenkens, Inbetriebnehmens oder des Versuches dazu (in diesem Zustand) entscheidend.