Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.1967

Geschäftszahl

0510/65

Rechtssatz

Die Bezeichnung "kapitalistischer Jud" bei einer kommissionellen Bauverhandlung ist als ehrenrührige Äußerung geeignet, die so bezeichnete Person in Ansehen der anderen Kommissionsteilnehmer schwer herabzusetzen und ist daher als ein den öffentlichen Anstand verletzendes Verhalten zu qualifizieren.