Verwaltungsgerichtshof
14.03.1967
0510/65
Die Bezeichnung "kapitalistischer Jud" bei einer kommissionellen Bauverhandlung ist als ehrenrührige Äußerung geeignet, die so bezeichnete Person in Ansehen der anderen Kommissionsteilnehmer schwer herabzusetzen und ist daher als ein den öffentlichen Anstand verletzendes Verhalten zu qualifizieren.