Verwaltungsgerichtshof
19.11.1965
0503/65
GRS wie 1466/56 E 19. Juni 1959 RS 4
Die gesetzliche Unterhaltspflicht der Eltern den Kindern gegenüber und umgekehrt ist bei der Einkommensermittlung zu berücksichtigen, wenn besondere Umstände außerordentliche Aufwendungen erfordern, die über das normale Ausmaß der Sorgepflicht hinausgehen.