Verwaltungsgerichtshof
28.06.1965
0468/65
Unter einem Gebäude ist eine in fester Verbindung mit dem Boden hergestellte kunstmäßige Konstruktion behufs Herstellung eines geschlossenen Raumes zu verstehen (Hinweis E 17.2.1906, VwSlg 4189 A/1906).
ECLI:AT:VWGH:1965:1965000468.X06