Verwaltungsgerichtshof
28.06.1965
0468/65
Ob zwei oder mehrere aneinandergrenzende Baukörper ein oder mehrere Gebäude darstellen, ist davon abhängig, ob zwischen den Bauteilen Feuermauern vorhanden oder aber die einzelnen Bauteile durch Türen oder sonstige Öffnungen zu einer baulichen Einheit verbunden sind.
ECLI:AT:VWGH:1965:1965000468.X02