Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.1965

Geschäftszahl

0468/65

Rechtssatz

Ob zwei oder mehrere aneinandergrenzende Baukörper ein oder mehrere Gebäude darstellen, ist davon abhängig, ob zwischen den Bauteilen Feuermauern vorhanden oder aber die einzelnen Bauteile durch Türen oder sonstige Öffnungen zu einer baulichen Einheit verbunden sind.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1965:1965000468.X02