Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.1966

Geschäftszahl

0288/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0446/54 E 17. Februar 1956 RS 3

Stammrechtssatz

Hat der Betroffene eine Rücksichtnahme auf die aus dem ersten Gebrechen entstandenen Hemmungen unterlassen, so hat nicht mehr das ursprüngliche Gebrechen sondern die Unterlassung die Schädigung im WESENTLICHEN herbeigeführt.