Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.1966

Geschäftszahl

0238/65

Rechtssatz

Wird ein im Paragraph eins, Absatz 2, OFG genannter Schaden geltend gemacht, so muß dieser Schaden unmittelbare Folge einer Verfolgungshandlung sein (Hinweis E 25.11.1959, 1037/59).