Verwaltungsgerichtshof
07.07.1965
0216/65
GRS wie 1334/48 E 10. Juni 1950 VwSlg 1512 A/1950 RS 1
Ergeht über den Anspruch, der mit dem angeführten Bescheid abgelehnt wurde, ein neuer Bescheid, so ist das Verfahren vor dem VwGH auch dann einzustellen, wenn der neue Bescheid den Anspruch abgelehnt hat.