Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.07.1965

Geschäftszahl

0216/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0077/64 B 7. April 1964 VwSlg 6289 A/1964 RS 2

Stammrechtssatz

Ein schriftlicher Bescheid wird für den Empfänger in der Form rechtswirksam, die dem Inhalt der zugestellten Bescheidausfertigung entspricht, auch wenn diese mit dem in den Akten befindlichen Originalbescheid nicht übereinstimmt.