Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1965

Geschäftszahl

0082/65

Rechtssatz

Die Rechtseinrichtung der Wiederaufnahme des Verfahrens nach Paragraph 45, Absatz eins, Litera d, VwGG 1965 bietet keine Handhabung, eine in dem abgeschlossenen Verfahren vom VwGH geäußerte Rechtsansicht bekämpfen zu können.