Verwaltungsgerichtshof
17.02.1965
0082/65
Die Rechtseinrichtung der Wiederaufnahme des Verfahrens nach Paragraph 45, Absatz eins, Litera d, VwGG 1965 bietet keine Handhabung, eine in dem abgeschlossenen Verfahren vom VwGH geäußerte Rechtsansicht bekämpfen zu können.