Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.1965

Geschäftszahl

0027/65

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage des Nachweises der Vertretungsbefugnis des Überbringers eines Schriftstückes in einer Bauwerkhandlung und zur diesbezüglichen Manuduktionspflicht des Verhandlungsleiters.