Verwaltungsgerichtshof
20.06.1966
2097/64
Das Tatbestandsmerkmal der "Vorführung" im Sinne des Paragraph 5, Absatz 5, StVO ist auch dann gegeben, wenn ein Organ der Straßenaufsicht den Beschuldigten in dessen Wohnung mit einem im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden Arzt in Verbindung brachte.
ECLI:AT:VWGH:1966:1964002097.X02