Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.06.1966

Geschäftszahl

2097/64

Rechtssatz

Das Tatbestandsmerkmal der "Vorführung" im Sinne des Paragraph 5, Absatz 5, StVO ist auch dann gegeben, wenn ein Organ der Straßenaufsicht den Beschuldigten in dessen Wohnung mit einem im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden Arzt in Verbindung brachte.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1966:1964002097.X02