Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.1965

Geschäftszahl

2095/64

Rechtssatz

Auch bei Veräußerung eines Hauses ist ein Verstoß gegen die Pflicht, aus dem Vermögen ein ausreichendes Einkommen zu erzielen, mit der entsprechenden Rechtsfolge für die Beurteilung nach Paragraph 13, KOVG 1957 (Anspruchsverlust) denkbar. eine solche Rechtsfolge (Anspruchsverlust) darf jedoch nicht angenommen werden ohne die Gründe für das Rechtsgeschäft und dessen Gestaltung zu prüfen.