Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.04.1965

Geschäftszahl

2041/64

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0456/47 B 13. November 1947 VwSlg 198 A/1947 RS 2

Stammrechtssatz

Der Mitteilung einer Behörde an eine Partei, daß eine Eingabe im Sinne des Paragraph 68, Absatz eins, AVG 1925 an die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde weitergeleitet wurde kommt rein informativer Charakter zu und kann dieselbe mangels rechtsfeststellender Wirkung nicht als Bescheid gewertet werden. (Daher: mangelnde Beschwerdeberechtigung)