Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.1965

Geschäftszahl

1919/64

Rechtssatz

Den Verwaltungsverfahrensgesetzen ist eine antizipative Beweiswürdigung fremd und ist demnach eine Würdigung der Beweise hinsichtlich ihrer subjektiven Glaubwürdigkeit nur nach deren Aufnahme möglich (Hinweis E 8.3.1949, 1343 und 1334/48, VwSlg 726 A/1949 und E 10.6.1949, 456/46 VwSlg 893 A/1949).