Ausführungen zum Begriff "Schließung einer Lücke im Versicherungsverlaufe" im Zusammenhang mit den Bestimmungen der §§ 225 Abs 3 und 226 Abs 3 ASVG.Ausführungen zum Begriff "Schließung einer Lücke im Versicherungsverlaufe" im Zusammenhang mit den Bestimmungen der Paragraphen 225, Absatz 3 und 226 Absatz 3, ASVG.