Ein Bauansuchen kann niemals allein unter Berufung auf die Vorschrift des § 67 leg cit abgewiesen werden (Hinweis auf E vom 4.4.1961, Zl. 2199/60, VwSlg. 5534/61)Ein Bauansuchen kann niemals allein unter Berufung auf die Vorschrift des Paragraph 67, leg cit abgewiesen werden (Hinweis auf E vom 4.4.1961, Zl. 2199/60, VwSlg. 5534/61)