Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.1966

Geschäftszahl

1146/64

Rechtssatz

Erhebt eine Partei gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes keine Berufung, so ist sie gegen den bestätigenden Ministerialbescheid, der infolge Berufung einer anderen Partei erlassen wurde, mangels Erschöpfung des Instanzenzuges nicht beschwerdelegitimiert.