Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.05.1965

Geschäftszahl

0983/64

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1752/62 E 4. Juli 1963 VwSlg 6067 A/1963 RS 2

Stammrechtssatz

Ungünstige Sichtverhältnisse oder eine nasse Fahrbahn können "besonders gefährliche Verhältnisse" darstellen, im konkreten Fall aber nur dann, wenn die Fahrzeuge eine nicht dieser Verkehrslage entsprechend geringe Geschwindigkeit aufweisen.