Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1964

Geschäftszahl

0900/64

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1767/63 E 17. April 1964 VwSlg 6311 A/1964 RS 2

Stammrechtssatz

Im Grunde des Paragraph 226, Absatz 3, ASVG kann auch die Erwerbung von Beitragszeiten durch die Nachentrichtung von Beiträgen zur Weiterversicherung für eine vor dem 1. Jänner 1956 gelegene Zeit als wirksam anerkannt werden.