Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.1966

Geschäftszahl

0807/64

Rechtssatz

Die Verpflichtung zur Entrichtung von Kommissionsgebühren ist dann gegeben, wenn ein Hauseigentümer eine Initiative zur Beseitigung von Baugebrechen nicht ergriffen, sondern das Einschreiten der Behörde abgewartet hat.