Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.1966

Geschäftszahl

0807/64

Rechtssatz

Es gibt keine verfahrensrechtliche Bestimmung im AVG und in der Salzburger Landbauordnung, die die Beiziehung einer Partei zu einem von einem Sachverständigen vorzunehmenden Ortsaugenschein vorschreiben würde.