Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.1964

Geschäftszahl

0582/64

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1964/06/02 2384/63 2

Stammrechtssatz

Als mildernde und erschwerende Umstände kommen im Verwaltungsstrafverfahren sinngemäß die im gerichtlichen Strafrecht (Paragraphen 263 und 264 StG) maßgebenden Umstände in Betracht.

Beachte

y29242;