Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.09.1964

Geschäftszahl

0581/64

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2179/52 E 18. März 1954 VwSlg 3351 A/1954 RS 2

Stammrechtssatz

Die Bewilligung zur Errichtung einer neuen öffentlichen Apotheke muß nicht immer dann schon erteilt werden, wenn sie neben den bereits bestehenden geführt werden könnte, ohne deren Existenz zu beeinträchtigen.