Verwaltungsgerichtshof
08.09.1964
0581/64
GRS wie 2179/52 E 18. März 1954 VwSlg 3351 A/1954 RS 2
Die Bewilligung zur Errichtung einer neuen öffentlichen Apotheke muß nicht immer dann schon erteilt werden, wenn sie neben den bereits bestehenden geführt werden könnte, ohne deren Existenz zu beeinträchtigen.