Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.09.1964

Geschäftszahl

0581/64

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0269/64 E 30. Juni 1964 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen darüber, daß und warum die Bedarsfrage anders zu beurteilen ist, wenn um Haltung einer ärztlichen Hausapotheke angesucht wird, als wenn es um die Errichtung einer öffentlichen Apotheke geht. (Hausapotheke als Notbehelf).