Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.09.1964

Geschäftszahl

0581/64

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2507/52 E 30. März 1953 VwSlg 2919 A/1953 RS 3

Stammrechtssatz

Für die Entfernung zur nächsten öffentlichen Apotheke ist zunächst die Länge des Weges (also nicht etwa die Länge der Luftlinie) in Betracht zu ziehen, jedoch auch zu berücksichtigen, ob zur Bewältigung dieser Wege, insbesondere in der Jahreszeit, in der die meisten Krankheitsfälle auftreten, für den Durchschnittsbewohner ein besonderer Zeit- und Müheaufwand erforderlich ist, der die zeitgerechte Besorgung der Medikamente in dringenden Fällen erschwert.