Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.09.1964

Geschäftszahl

0581/64

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2507/52 E 30. März 1953 VwSlg 2919 A/1953 RS 2

Stammrechtssatz

Bei einer größeren Ausdehnung des Wohnortes des Arztes ist auf die Niederlassung des Arztes im Ort selbst Bedacht zu nehmen und von dort die Entfernung zur nächsten öffentlichen Apotheke auszumessen.