Verwaltungsgerichtshof
08.09.1964
0581/64
GRS wie 2507/52 E 30. März 1953 VwSlg 2919 A/1953 RS 2
Bei einer größeren Ausdehnung des Wohnortes des Arztes ist auf die Niederlassung des Arztes im Ort selbst Bedacht zu nehmen und von dort die Entfernung zur nächsten öffentlichen Apotheke auszumessen.