Verwaltungsgerichtshof
09.04.1965
0536/64
GRS wie 1978/58 E 28. Jänner 1959 VwSlg 4857 A/1959 RS 4
Ein Verfahren nach Paragraph 52, KOVG darf nicht allein der Korrektur einer verfehlten Diagnose dienen. Eine spätere bessere Erkenntnis der Diagnose kann, wenn die Voraussetzungen zutreffen, nur zu einer Korrektur der Bemessung im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens führen.