Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.04.1965

Geschäftszahl

0379/64

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0421/49 B 12. Jänner 1950 VwSlg 1172 A/1950 RS 3

Stammrechtssatz

Derjenige, dessen Rechtssphäre durch einen Bescheid nicht berührt werden kann, ist zur Beschwerdeführung vor dem VwGH nicht berechtigt.