Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1964

Geschäftszahl

0269/64

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß und warum die Bedarsfrage anders zu beurteilen ist, wenn um Haltung einer ärztlichen Hausapotheke angesucht wird, als wenn es um die Errichtung einer öffentlichen Apotheke geht. (Hausapotheke als Notbehelf).