Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.1965

Geschäftszahl

0180/64

Rechtssatz

Die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes wegen Vorliegens einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein ausländisches Gericht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten konnte nur dann gegen den Sinn des Gesetzes verstoßen, wenn der Betroffene wegen einer Tat verurteilt wurde, die in Österreich nicht mit Strafe bedroht ist (z. B. wegen Rassenschande oder wegen des Bekenntnisses zu einer Regligionsgemeinschaft)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1965:1964000180.X01