Verwaltungsgerichtshof
25.01.1965
0180/64
Die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes wegen Vorliegens einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein ausländisches Gericht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten konnte nur dann gegen den Sinn des Gesetzes verstoßen, wenn der Betroffene wegen einer Tat verurteilt wurde, die in Österreich nicht mit Strafe bedroht ist (z. B. wegen Rassenschande oder wegen des Bekenntnisses zu einer Regligionsgemeinschaft)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964000180.X01