Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.03.1965

Geschäftszahl

2253/63

Rechtssatz

Hat ein Beschuldigter in einem Verwaltungsstrafverfahren eine eigenberechtigte Person ermächtigt, Zustellungen aller Art anzunehmen, dann sind Beschuldigtenladungsbescheide an diese zuzustellen.